Wespennester unter dem Dach, Ratten im Garten oder Bettwanzen und Schaben in der Wohnung. Bei diesen Situationen kann nur noch der Schädlingsbekämpfer helfen. Schädlinge gelten als ernst zu nehmende Gefahr für den Wohnwert und die Bausubstanz einer Immobilie.
Bei der Entscheidung, wer für die Kostenübernahme verantwortlich ist, muss zuerst geklärt werden, wer den Schaden verursacht hat. Akute Schädlingsbekämpfung wird beispielsweise erforderlich, bei einem plötzlichen starken Befall durch Ratten, Mäuse oder auch Wespen, Ameisen. In diesem Fall übernimmt der Eigentümer die Kosten für den Kammerjäger. Der Mieter muss über einen Schädlingsbefall den Vermieter unverzüglich informieren. Falls der Mieter diese Informationspflicht missachtet, kann ihm eine Mitschuld angelastet werden. So muss er die Kosten anteilig oder vollständig übernehmen.
Nicht selten kommt es vor, dass der Schädlingsbefall durch das Verhalten des Mieters verursacht worden ist. Mangelende Hygiene, Verschmutzungen in der Wohnung oder um das Haus herum, können einen Schädlingsbefall hervorrufen.
In diesem Fall trägt der Mieter die Kosten des Kammerjägers. Der Vermieter muss allerdings eindeutig nachweisen können, dass der Mieter den Schädlingsbefall selbst verschuldet hat.
Für den Vermieter gilt eine angemessene Frist zur Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers. Sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist seine Verantwortung nicht erfüllen, kann der Mieter einen Schädlingsbekämpfer auf Kosten des Vermieters beauftragen. Gemäß Mietrecht und Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, eine Mietwohnung in einem bewohnbaren Zustand zur Nutzung zu übergeben. Alle Räume müssen während der Mietzeit frei vom Schädlingsbefall sein.
Für weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Blatex Schädlingsbekämpfung
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